Wer mit Riester in rente, muss mindestens 60 Euro pro Jahr als Grundbeitrag investieren. Um staatliche Zuschüsse in Höhe von 175 € pro Jahr (350 € für Ehepaare) zu erhalten, muss ein Riester-Sparer 4% seines Jahreseinkommens vor Steuern (aber nur bis zu maximal 2.100 € abzüglich Subventionen) auf sein Riester-Konto einzahlen. Wenn er Kinder hat, können weitere 185 € oder 300 € (für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden) erhalten werden. Alternativ können alle Riester-Ersparnisse bis zu 2.100 € (inklusive Subventionen) als Sonderabzug in der jährlichen Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers geltend gemacht werden, wenn dies für den Riester-Sparer rentabler ist als die Subventionen. Bei Pensionierung sind die monatlichen Riester-Rentenzahlungen voll steuerpflichtig, aber in der Regel aufgrund eines niedrigeren Einkommens und niedrigerer Steuersätze zu diesem Zeitpunkt sind die Steuervorteile über den gesamten Zeitraum erheblich. Wenn Riester-Sparer nicht 4% zahlen, wird die staatliche Auszahlung auf den Prozentsatz reduziert, der auf das Konto eingezahlt wird. • Private Rente • z.B. Riester-Rente • mögliche Sonderausgaben (Sonderausgaben) Die Riester-Rente-Pläne sind vom Bund zertifiziert und streng reguliert. Informationen über Kosten, Nutzen, Maklerprovisionen, Gebühren und andere Details müssen transparent gemacht und potenziellen Kunden umfassend erläutert werden. Leistungszahlungen können im Alter von 60 Jahren beginnen und unterliegen der deutschen Einkommensteuer, unterliegen aber keiner Pauschalsteuer oder Kapitalertragsteuer.
Jegliches Geld, das Sie in den Plan stecken, wird Ihnen am Ende des Vertrages garantiert und unterliegt keinen Rechtsansprüchen oder Pfändungen. Es gibt mehrere verschiedene Auszahlungspläne, die Pauschalzahlungen oder eine Art Rente oder eine Kombination aus beidem beinhalten können. Die sogenannte Riester Rente wurde 2002 eingeführt, benannt nach dem ehemaligen Arbeits- und Sozialminister Walter Riester. Die Riester-Rente sollte eine parallele Senkung der gesetzlichen Rentenversicherung (Gesetzliche Rente) kompensieren. Die Grundidee ist, staatliche Subventionen als Anreiz für Menschen zu nutzen, ihr Alterseinkommen mit zusätzlichen privaten Altersvorsorge zu sichern. Ein einfaches, aber effizientes Zertifizierungssystem gewährleistet die Qualität der Anlageprodukte. Zu den Personen, die für die Einschreibung in diesen Plan in Frage kommen, gehören (aber nicht beschränkt auf): jeder, der deutsche Einkommen- oder Lohnsteuern zahlt; Arbeitnehmer, die der Quellensteuer (Lohnsteuer) unterliegen und in der öffentlichen Rentenversicherung eingeschrieben sind und zur öffentlichen Rentenversicherung beitragen; Personen, die Arbeitslosenunterstützung beziehen; Wehrpflichtige und Personen, die den obligatorischen nationalen Dienst durch gemeinnützige Arbeit leisten; Beamte; Angehörige des deutschen Militärs; Richter und Menschen mit dauerhafter Behinderung, die sie an der Arbeit hindern. Ehegatten aller berechtigten Personen können sich auch in die Riester-Rente-Pläne einschreiben. Jeder kann teilnehmen, aber der Plan ist speziell für Menschen mit hohen Steuerbelastungen konzipiert. Die Beitragszahler erhalten keine staatlichen Boni (Subventionen) wie in der Riester-Rente.