Tarifvertrag für friseure schleswig holstein

Ein Tarifvertrag, Tarifvertrag (KV) oder Tarifvertrag (CBA) ist ein schriftlicher Tarifvertrag, der durch Tarifverhandlungen für Arbeitnehmer von einer oder mehreren Gewerkschaften mit der Geschäftsführung eines Unternehmens (oder mit einem Arbeitgeberverband) ausgehandelt wird, der die Geschäftsbedingungen der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz regelt. Dazu gehört die Regulierung der Löhne, Leistungen und Pflichten der Arbeitnehmer sowie der Pflichten und Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers oder der Arbeitgeber und umfasst häufig Regeln für einen Streitbeilegungsprozess. Arbeitnehmer sind nicht gezwungen, einer Gewerkschaft an einem bestimmten Arbeitsplatz beizutreten. Dennoch unterliegen die meisten Wirtschaftszweige mit einer durchschnittlichen Gewerkschaftsbildung von 70 % einem Tarifvertrag. Eine Vereinbarung verbietet keine höheren Löhne und besseren Leistungen, sondern legt ein gesetzliches Minimum fest, ähnlich wie ein Mindestlohn. Darüber hinaus wird häufig, aber nicht immer eine Vereinbarung über die nationale Einkommenspolitik getroffen, an der alle Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und die finnische Regierung angehören. [1] Schließlich stellt die WSI-Studie fest, dass die meisten Tarifverträge keine Bestimmungen zur Sicherung von Arbeitszeitgutschriften im Konkursfall enthalten. Während einige Vereinbarungen vage Bestimmungen enthalten, sehen nur die Tarifverträge für Gartenbau und Landwirtschaft die Einführung eines Sonderfonds vor, der die Verluste von Arbeitszeitkrediten im Falle eines Konkurses ausgleichen könnte. Solche Mittel sollten, so heißt es, gemeinsam von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften verwaltet werden. Laut einer im Februar 1998 veröffentlichten Studie des Instituts für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WSI) gibt es zahlreiche tarifliche Bestimmungen zur Einführung von „Arbeitszeitkonten“ in Deutschland, die zu einem wichtigen Instrument für flexible Arbeitszeitregelungen geworden sind. Laut der WSI-Studie orientiert sich das vorherrschende Arbeitszeitkontomodell eher an einer flexiblen Anpassung an kurz- und mittelfristige Veränderungen der Marktsituation. Obwohl die meisten Tarifverträge eine allgemeine Absichtserklärung zur Verbesserung flexibler Arbeitszeitmöglichkeiten im Interesse der Arbeitnehmer enthalten, wird die Verwendung von Arbeitszeitkonten in Wirklichkeit in erster Linie von den Bedürfnissen der Unternehmen beeinflusst.

Tarifierte Bestimmungen über Arbeitszeitkonten sollen daher auch die Arbeitnehmer vor einer einseitigen Unterordnung unter die Flexibilitätsforderungen der Arbeitgeber schützen, heißt es in dem Bericht. Beispielsweise könnte die Festlegung von Grenzwerten für Arbeitszeitkonten als eine Art Schutz vor einer übermäßigen Verlängerung der individuellen Arbeitszeit interpretiert werden. Andererseits könnte ein umfangreicheres Arbeitszeitkonto auch im Interesse der Arbeitnehmer liegen, die eine längere Flexibilität bevorzugen könnten. Aus Sicht der Arbeitnehmer ist die Frage der flexiblen Arbeitszeitregelungen durch die Verwendung von Arbeitszeitkonten jedoch eher zweideutig. Einerseits gibt es die Möglichkeit einer individuelleren „Zeitsouveränität“, andererseits besteht die Gefahr einer Unterordnung unter die Flexibilitätsforderungen des Unternehmens. In Bezug auf letztere sieht die WSI-Studie die Notwendigkeit weiterer Verbesserungen bei den Tarifverträgen, um einen akzeptablen Kompromiss zu definieren. (Thorsten Schulten, Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WSI)) Seit Mitte der 80er Jahre ist die Entwicklung der tariflichen Arbeitszeit in Deutschland vor allem das Ergebnis eines Kompromisses zwischen den Forderungen der Gewerkschaften nach kürzerer Arbeitszeit und der Forderung der Arbeitgeber nach mehr Arbeitszeitflexibilität. Wie aus Tabelle 1 hervorgeht, ist die durchschnittliche Jahresarbeitszeit in Westdeutschland in den letzten zehn Jahren von 1.732 stunden im Jahre 1987 auf 1.644 Stunden im Jahr 1997 um etwa 88 Stunden zurückgegangen. In den letzten Jahren hat sich die Arbeitszeitverkürzung jedoch deutlich verlangsamt: Seit 1993 wurde die durchschnittliche Jahresarbeitszeit nur um etwa 16 Stunden reduziert. Obwohl der Tarifvertrag selbst nicht durchsetzbar ist, beziehen sich viele der ausgehandelten Bedingungen auf Löhne, Bedingungen, Urlaub, Renten usw.

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